Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines

Für alle auch zukünftigen Angebote, Vereinbarungen, gelten unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Der Kunde erklärt sich schon bei Abschluss des ersten Kaufvertrages im voraus damit einverstanden, dass diese AGB auch für alle weiteren und künftigen Verträge über die Lieferung unserer Produkte gelten, auch wenn die AGB nicht jeweils neu vereinbart werden. Von diesen AGB abweichende Abreden jeder Art bei oder nach Vertragsabschluss, mit Vertretern – und/oder Betriebsangehörigen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Abweichende Einkaufsbedingungen oder andere AGB des kaufmännischen Kunden werden nur dann ganz oder teilweise Inhalt des mit uns abgeschlossenen Vertrages, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigen. In allen anderen Fällen werden sie – auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen – niemals Vertragsbestandteil. Spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vereinbart, wenn dem Auftraggeber im Rahmen der Geschäftsbedingungen die Möglichkeit verschafft wurde, von ihrem Inhalt rechtzeitig in zumutbarer Weise Kenntnis zu nehmen. In jedem Fall gilt die Annahme der Ware als Erklärung, mit unseren Bedingungen einverstanden zu sein.

§2 Angebot, Produktangaben und Beratung

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Maßgebend sind die am Liefertage gültigen Preise. Maß- und Gewichtsangaben, Abbildungen, Beschreibungen, Verarbeitungshinweise in den von uns verwendeten Prospekten und sonstigen Drucksachen, enthalten keine Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft. Wir behalten uns geringfügige technische Änderungen gegenüber den Angaben in Abbildungen, Beschreibungen, Verarbeitungshinweisen in Prospekten und Drucksachen oder im Verhältnis zu vorangegangenen Lieferungen vor. Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte, technische Beratungen und sonstige Angaben geben wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Forschungsarbeiten und Erfahrungen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Eigenschaften werden damit niemals zugesichert. Für den Inhalt unserer Verträge ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Mündliche bzw. telefonische Vereinbarungen bzw. Erklärungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.

§3 Preise, Zahlung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot

Unsere Preise sind Nettopreise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie gelten nur für die jeweils angebotenen bzw. bestellten Mengen. Die Preise gelten ab Firmensitz. Werden die Wa-ren direkt vom Herstellerwerk – übernommen, so gelten die Preise ab .dem Herstellerwerk. Für die Recht-zeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Zahlungseingang innerhalb der 10 Tage bei uns an. Der Skontoabzug ist jedoch unzulässig, wenn ältere fällige Rechnungen noch offen sind. Schecks oder Wechsel nehmen wir nur zahlungshalber an. Für die rechtzeitige Einlösung und Pro-testerhebung übernehmen wir bei Wechseln keine Gewähr. Diskont-, Protest- und Einzugskosten gehen stets zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig und netto zu zahlen. Wechsel und Schecks werden erst nach der endgültigen und vorbehaltlosen Einlösung durch die bezogene Bank gutgeschrieben. Bis dahin bleiben unsere Forderungen, ihre Fälligkeit und die daran anknüpfenden Folgen bestehen. Wir sind berechtigt, eingehende Zahlungen abweichend von der Zweckbestimmung des Kunden zunächst auf Kosten, entstandene Verzugszinsen und sodann auf ältere noch offene Forderungen zu verrechnen. Der Kunde erhält in diesem Fall eine schriftliche Abrechnung. Eine Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenansprüchen ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Gegenforderungen zulässig. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit strittigen Gegen-forderungen aufzurechnen oder mit streitigen Gegenforderungen ein Zurückbehaltungsrecht gel-tend zu machen. Verändern sich zwischen dem Datum der Bestellung und dem Liefertag für Preisbildung maßgebliche Faktoren, etwa durch Änderung von Wechselkursen, Erhöhungen von staatlichen Abgaben, Lohnkosten, Rohstoffkosten, Energiekosten, Kosten für Hilfs- und Betriebsstoffe, Frachten etc. so ist ALGURA® berecht igt, die Preise diesen Steigerungen anzupassen.

§4 Zahlungsverzug und Kreditwürdigkeit

Wir sind berechtigt, von unserem kaufmännischen Kunden – ohne besondere Mahnung – ab dem 30. Tag nach der Forderungsfälligkeit Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen belaufen sich auf die Höhe der von uns zu zahlenden Kreditzinsen, mindestens jedoch auf die Höhe von 4% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz. Hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Wir sind berechtigt, nach dem Eintritt des Verzuges auch weitere Verzugsschäden geltend zu machen und noch nicht ausgeführte Lieferungen zurückzubehalten. Bestehen bei einer sachgemäßen Beurteilung aus unserer Sicht begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, so sind wir berechtigt;

  • a) die uns noch obliegenden Leistungen und Lieferungen von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen;
  • b) eingeräumte Zahlungsziele – auch soweit Wechsel hereingenommen worden sind- zu widerrufen und die sofortige Bezahlung oder eine entsprechende Sicherheitsleistung zu verlangen;
  • c) von Verträgen zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, wenn der Kunde auf unsere schriftliche Aufforderung hin in kurzer Frist die begründeten Zweifel nicht ausräumt.

§5 Lieferung

Wir liefern unsere Produkte grundsätzlich in Einweg-Gebinden. Die Lieferung erfolgt unfrei und unversichert ab unserem Firmensitz in Rosendahl auf Gefahr des Kunden. Dasselbe gilt, wenn die Lieferung von unserem räumlich abweichenden Herstellerwerk aus erfolgt. Unsere Lieferpflicht gilt als erfüllt, sobald die Ware dem Transportunternehmen übergeben worden ist. Nicht von uns veranlasste Warenrücklieferungen können nur innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung akzeptiert werden. Der Rücksendung sind eine Lieferschein-Kopie sowie eine schriftliche Begründung beizulegen. Die Waren werden hierbei nur mit 75 % des Nettowarenwertes gutgeschrieben. Bei einem Nettowarenwert von unter Euro 100,00 kann keine Gutschrift erfolgen! Die Versandkosten gehen auf jeden Fall zu Lasten des Bestellers. Liefertermine oder- Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart worden sind, bedürfen der Schriftform. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Verkäuferin die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrungen, behördliche Anordnungen und gesetzliche Verbote, auch wenn sie bei Lieferanten der Verkäuferin oder deren Unterlieferanten eintreten) hat die Verkäuferin auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Verkäuferin, die Lieferungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Bei teilweisem oder vollständigem Wegfall der Bezugsquellen der Verkäuferin ist diese nicht verpflichtet, sich anderweitig einzudecken. Wenn die Behinderung länger als zwei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung in der Regel vier Wochen berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird ALGURA® von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keinerlei Schadenersatzansprüche herleiten.

§6 Gewährleistung, Mängelhaftung, Haftungsausschluss

1. Der Kunde hat die Ware nach Empfang unverzüglich auf Mängel hin zu überprüfen. Er ist insbesondere verpflichtet – auch durch Probeverarbeitung – zu überprüfen, ob die gelieferte Ware Mängel aufweist oder nicht. Unterlässt der Kunde diese Prüfung, so haften wir für Mängel, die bei ordnungsgemäßer Überprüfung und Probeverarbeitung erkennbar gewesen wären, nicht.

2. Wir empfehlen dem Kunden, die gelieferte Ware speziell daraufhin zu untersuchen, ob sie für den von ihm vorgesehenen Einsatz und Verwendungszweck geeignet ist. Die Prüfung sollte auch eine Probeverarbeitung enthalten.

3. Festgestellte Mängel sind uns unverzüglich vor der Verarbeitung der Ware – möglichst unter Einsendung von Proben – schriftlich unter genauer Beschreibung der Mängel anzuzeigen. Die schriftliche Mängelanzeige muss uns spätestens 10 Tage nach dem Empfang der Ware zugehen. Unsere Haftung ist für erkennbare Mängel, die uns nicht innerhalb dieser Frist schriftlich angezeigt werden, ausgeschlossen.

4. Bei berechtigten Beanstandungen ist es uns freigestellt, die Ware gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzunehmen, Ersatz zu liefern oder dem Kunden einen angemessenen Kaufpreisnachlass zu gewähren. Bei einem Fehlschlagen der Ersatzlieferung ist der Kunde berechtigt, die Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

5. Unsere Haftung für kaum vorhersehbare und/oder untypische Schäden wird wertmäßig beschränkt auf die Höhe des Teiles des Kaufpreises, der auf den verbrauchten Teil der beanstandeten Lieferung entfällt. Diese Regelung gilt auch bei einer Verletzung vertraglicher Nebenpflichten.

6. Soweit in diesen AGB die Haftung für Schäden zu unseren Gunsten ausgeschlossen oder eingeschränkt wird, gelten der Haftungsausschluss oder die Haftungsbeschränkung nicht für solche Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, Pflichtverletzung bei den Vertragsverhandlungen durch uns, durch unseren gesetzlichen Vertreter oder durch unseren Erfüllungsgehilfen beruhen.

7. Sämtliche Ansprüche des Kunden aus einer Schlecht- oder Falschlieferung verjähren binnen 6 Monaten ab dem Empfang der Ware. Das gilt unabhängig davon, aus welchem Rechtsgrund die Ansprüche hergeleitet werden. Dieselben Regelungen gelten bei Ansprüchen des Kunden aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten.

§7 Eigentumsvorbehalt

1. Sämtliche von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis unsere sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen (einschließlich sämtlicher Forderungen aus Kontokorrent) erfüllt sind, dies gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet worden sind.

2. Solange dieser Eigentumsvorbehalt besteht gilt folgendes:

  • a) Die Be- und Verarbeitung unserer Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinn von § 950 BGB und in unserem Auftrage, ohne das uns Verbindlichkeiten erwachsen. Die verarbeitete Ware gilt ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne von vorstehend Absatz 1. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Kunden, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehalsware zum Rech-nungswert der anderen verwendten Waren zu. Der Kunde hat jegliche Vorbehaltsware für uns unentgeltlich und mit kaufmännischer Sorgfalt zu verwahren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Gegenstand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Bei hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten auch als Vorbehaltsware im Sinne von vorstehend Absatz 1.
  • b) Der Kunde kann die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß nachstehend c) – i) auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über Vorbehaltsware ist der Kunde nicht berechtigt.
  • c) Die Forderungen des Kunden aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.
  • d) Bis auf Widerruf ist der Kunde berechtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Wir können dieses Recht widerrufen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
  • e) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.
  • f) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. die Abtretung von Herausgabeansprüchen des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
  • g) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen Feuer, Wasser und Diebstahl ausreichend zum Neuwert zu versichern.
  • h) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§8 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen ALGURA® und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des einheitlichen internationalen Kaufrechtes ist ausgeschlossen.

2. Als Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten wird der Sitz von ALGURA®, derzeit Rosendahl, vereinbart.

3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.